#jetzt Qualifizierungschancengesetz Nutzen

Staatliche Förderung für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden!

BridgeWise hilft Unternehmen, mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) die maximale Förderung für Mitarbeitendenschulungen zu sichern: Wir begleiten den kompletten Förderprozess – mit bis zu 100% Zuschuss auf Schulungskosten und bis zu 75% Lohnkostenzuschuss.

# Möglichkeiten entdecken

Fördermöglichkeiten im Blick

QCG als zentrales Instrument – ergänzt durch weitere Förderprogramme abhängig von Unternehmensgröße, Mitarbeitergruppe und Qualifizierungsziel. Die Fördermöglichkeiten hängen von mehreren Faktoren ab und werden individuell für Ihr Unternehmen bewertet.

Berufliche Weiterbildung
(§ 82 SGB III)

Für Mitarbeitenden, die neue Kompetenzen für Digitalisierung und Transformation aufbauen sollen. Besonders attraktiv für KMU.

Abschlussorientierte Weiterbildung (§ 81 SGB III)

Für Mitarbeitende ohne Berufsabschluss. Unternehmen können fehlende Abschlüsse vollständig gefördert nachholen lassen.

Qualifizierungsgeld
(§ 82a SGB III)

Bei größeren Veränderungen im Unternehmen: Unterstützt während betrieblicher Transformation mit Lohnkostenzuschuss.

Weiterbildung während Kurzarbeit (§ 106a SGB III)

Nutzt Kurzarbeitsphasen sinnvoll für Weiterbildungen. Schulungskosten und SV-Abgagen werden übernommen,

#Prozess

Grundlagen des Förderungsmanagement

Bildungsangebot

Wir lassen ein passendes AZAV zertifiziertes Weiterbildungsangebot für Ihre Mitarbeitenden erstellen.

Antragsstellung

Wir leiten die Beantragung der Förderung beim Arbeitgeber-Service Ihrer lokalen Agentur für Arbeit.

Vorstellung

Wir bereiten das evtl. persönliche Gespräch mit der Agentur zur Vorstellung des Schulungsbedarfes vor.

Fördererhalt

Nach Bewilligung startet die Schulung. Die Kosten werden sofort und der Lohnausgleich nachträglich erstattet.